Allgemeine Bedingungen
Die Klauseln für die Vermietung unserer Ferienwohnungen entsprechen geltendem französischen Recht, das sich wie folgt darstellt. Durch die Bestätigung der Reservierung durch den Mieter werden diese anerkannt.
Buchung
Buchungen werden über unsere eigene Homepage ausgeführt. Die beste Preise bekommt man für einen Aufenthalt von 7 Übernachtungen und mehr. Buchungen sind fest und verbindlich sobald eine Anzahlung von 30% bei uns eingegangen ist. Solange keine Anzahlung angekommen ist bleiben Ferienwohnungen und Daten offen für andere Urlauber.
Restzahlung ist 30 Tage vor der Anreise fällig.
Im Falle eines Rücktrittes
Anzahlungen werden nicht erstattet. Im Falle eines unterbrochenen oder verkürzten Aufenthalts gelten die anfängliche Dauer der Reservierung und der Gesamtmietbetrag.
In der Europäischen Union bedeutet die Bestätigung einer Buchung, dass ein Vertrag zwischen dem Mieter und dem Eigentümer zustande kommt. Unsere Stornierungsbedingungen beziehen sich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Nr. 277/05 (18. Juli 2007).
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie bedeuten, dass „ein als Anzahlung gezahlter Betrag anzusehen ist, wenn der Hotelier den Betrag infolge der Stornierung des Gastes einbehält, als Entschädigung für den durch die Annullierung erlittenen Schaden ».
Der Europäische Gerichtshof betrachtet die gezahlten Beträge, solange der Aufenthalt noch nicht stattgefunden hat, nicht als Gegenleistung für eine zu erbringende Leistung, sondern als pauschale Entschädigung für den mit einer Stornierung verbundenen Schaden.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittversicherung
Niemand ist immun gegen die Unsicherheiten des Lebens und nicht alle sind mit Covid verbunden (schwere Krankheit, Unfall, Tod, größere Schäden am Haus, Entlassung, Verlegung, Straßensperren, Schwangerschaft usw.).
Um diese Risiken abzudecken, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritts- / Reiseversicherung. Sie haben die Möglichkeit, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen (mitversichert ist das Covid eines oder mehrerer Aufenthaltsteilnehmer. Ein positiver PCR-Test ist ebenfalls mitversichert), die auch das Schadensrisiko während der Reise abdeckt (Prämie von ca. 4,5%), bei unserem Versicherungspartner (Sie haben 15 Tage nach Bestätigung der Reservierung Zeit, um sich anzumelden):
Teilt der Mieter eine verspätete Anreise nicht mit und ist diese mehr als 2 Tage überfällig, ist der Vermieter oder dessen Vertreter berechtigt, die Unterkunft an einen anderen Mieter zu vermieten.
An- und Abreise
Die Anreisezeit kann frühestens um 15.30 Uhr. Die Abreise erfolgt bis spätestens 10.00 Uhr des Abreisetages.
Während des Aufenthaltes
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache persönlich zu bewohnen, es wie sein eigenes Heim zu behandeln und zu unterhalten. Die komplette Einrichtung befindet sich in tadellosem Zustand. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bezug zu melden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Reparaturen, die auf das fahrlässige Verhalten des Mieters zurückzuführen sind, werden diesem in Rechnung gestellt. Der Mieter hat ferner sicherzustellen, dass die Nachbarschaftsruhe durch ihn und seine Familie gewährleistet ist.
Die Unterkunft wird möbliert und mit Küchenutensilien, Geschirr, Gläsern, Bettdecken, Kopfkissen, Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet vermietet. Zu Beginn jeder Vermietung erfolgt eine Bestandsaufnahme. Im Schadensfälle (Zerstörung, Beschädigung oder eine für die Mietdauer unverhältnismäßig starke Abnutzung und Verschmutzung) ist Vermieter bzw. dessen Vertreter berechtigt, den Ersatz zu Lasten des Mieters vornehmen zu lassen (z.B. Reinigung der Vorhänge, Tapeten, Teppichboden, Teppiche, Fenster, Bettzeug usw.).
Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, eine persönliche Versicherung zu haben gegen Schäden an Dritten. Im Schadensfälle erfolgen Schadensersatzansprüche. Hinweis: Eine Vielzahl der Wohngebäude- und Hausratversicherungen beinhalten eine entsprechende Klausel für den Aufenthalt am Urlaubsort. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Versicherung!
Die oben angegebene Versicherung bringt auch diese Garantie.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache persönlich zu bewohnen, es wie sein eigenes Heim zu behandeln und zu unterhalten.
Nach entsprechender Anmeldung ist dem Vermieter bzw. dessen Vertreter der Zugang zu den vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren.